Informationen für den Verkäufer

Für Sie als Eigentümer einer Immobilie ist es enorm wichtig, einen Makler zu engagieren, dem Sie voll und ganz vertrauen können. Schließlich möchten Sie nicht nur einen geeigneten Käufer für Ihre Immobilie finden, sondern auch einen adäquaten Preis beim Verkauf erzielen.

Mein Service umfasst folgende Punkte:

  1. Aufnahme der Objektdaten

    Bei einer gemeinsamen Objektbegehung nehme ich alle relevanten Daten der Immobilie auf. Nach Absprache mit Ihnen fotografiere ich das Objekt, um das anzufertigende Exposé mit Bildern aussagekräftig zu gestalten.

    Benötigt werden die vollständigen Verkäuferunterlagen (z. B. Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundriss …). Falls die ein oder andere Unterlage nicht mehr vorhanden sein sollte, teile ich Ihnen gern mit, wo Sie diese erhalten können.

     
  2. Exposé:

    Nach Erstellung eines professionellen Exposés wird Ihr Objekt in meinem Portfolio aufgenommen und auf der Website www.haussache-gluecklich.de vorteilhaft präsentiert. Natürlich wird für Ihre Immobilie auch auf den einschlägigen Immobilienportalen im Netz geworben. Werbung in lokalen Medien ist hierbei eingeschlossen.

     
  3. Ich finde den passenden Käufer für Ihr Objekt:

    Den „richtigen“ Käufer für das „richtige“ Objekt zu finden, ist Hauptaufgabe eines Maklers. Schließlich liegt Ihr Interesse darin, einen solventen Käufer zu finden, der ernsthaft an Ihrer Immobilie interessiert ist. Besichtigungstourismus liegt weder in Ihrem noch in meinem Interesse. Dieses kann ich durch eingehende Gespräche mit dem potentiellen Käufer vor Besichtigung praktisch ausschließen.

     
  4. Kaufabwicklung:

    Nachdem sich ein Interessent für Ihre Immobilie entschieden hat und eine gesicherte Finanzierung vorliegt, wird das Objekt in Absprache mit Ihnen für den Käufer reserviert. Anschließend wird von einem Notar der Kaufvertrag entworfen. Dazu leite ich Ihre Daten, die Daten des Käufers sowie die notwendigen Objektdaten, ggf. auch weitere Absprachen, an den Notar weiter. Der Entwurf des Kaufvertrages wird beiden Parteien zur Kenntnis weitergeleitet. Beim Notartermin bin ich auch zugegen und begleite Verkäufer und Käufer.